Baurecht und Architektenrecht
Sehr breiten Raum nimmt das private Bau- und Architektenrecht in Anspruch, welches naturgemäß einen Grundstücksbezug enthält. Die Anwaltstätigkeit ist hier sehr spezifisch und verlangt ein beträchtliches Maß von besonderen Rechtskenntnissen, sowie eine erhebliche Erfahrung im technischen Bereich, damit auch im Umgang mit Gutachten und Sachverständigen. Dieses Fachgebiet gehört zu denjenigen Rechtsgebieten, die seit vielen Jahren bei weitem eine ständig zunehmende Sonderentwicklung enthalten.
Es besteht im Wesentlichen aus dem Bauvertragsrecht, entweder nach dem BGB oder aber unter Anwendung der VOB/B. Vielfach sind Bauverträge unklar oder/und unvollständig formuliert, so dass erst durch ergänzende Anwendung der gesetzlichen Vorschriften die erforderliche Klarheit über den Leistungsinhalt des Auftragnehmers und über die Zahlungspflicht des Auftraggebers geschaffen wird. Hervorzuhebende Bedeutung hat hier das selbständige Beweisverfahren und zwischenzeitlich auch die Bauhandwerkersicherungen zugunsten des Bauhandwerkers und Architekten. Zentral für dieses Rechtsgebiet ist die Bestimmung und Einordnung des sog. Baumangels, der besonderen Gewährleistungsrechte, die Berücksichtigung in der Regel von mehr als 2 Baubeteiligten und deren Rechtsbeziehungen zueinander. Umfasst wird das Architektenrecht mit Bestimmung der Rechte und Pflichten des Architekten anhand des jeweiligen Architektenvertrages und hier insbesonders die unter Umständen weitreichende Haftung eines Architekten.
Zu diesem Rechtsgebiet gehört auch das Recht der Sonderfachleute, der speziell zugeordneten Ingenieurbauleistungen, z.B. für Sanitär- und Heizungstechnik, Stromversorgung. Heute ist auch das Recht des bei größeren Bauvorhaben eingesetzten Projektsteuerers wieder in der HOAI (Honorarordnung der Architekten und Ingenieure) geregelt.
Derzeit gilt bereits die HOAI Ausgabe 2013, sowie die VOB/B (Vergabe und Vertragsordnung für allgemeine Bauleistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) Ausgabe 2012