Immobilienrecht / Mietrecht
Das Immobilienrecht hat direkten Bezug zu bebauten oder unbebauten Grundstücken und zugehörigen dinglichen Rechten, privaten Wasserrechten und ähnlichem. Es umfasst Entwurf und Prüfung von Kauf- und Übergabeverträgen, Geltendmachung von verschiedenen Gewährleistungs- und Schadensersatzrechten sowie umgekehrt auch Abwehr derselben. Zugehörig ist das Wohnungseigentumsrecht, welches seinerseits die Rechtsbeziehungen zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft, zum Verwalter, zwischen einzelnen Eigentümern untereinander oder in ihrer Stellung zur Gemeinschaft regelt. Das Wohnungseigentumsrecht enthält gegenüber dem allgemeinen Grundstücksrecht teilweise sehr spezielle Regelungen und stellt heute ein häufig zur Anwendung kommendes Rechtsgebiet dar (Kauf, Erwerb, Verkauf von Eigentumswohnungen).
Einzubeziehen sind auch Hypotheken, Grundschulden, Reallasten und das zugehörige Darlehens- und Kreditrecht, damit Teile des Bankrechtes. Grundstücksbezogen ist auch das sogenannte Leibgedings- oder Altenteilerecht (Grundstücksübergaben gegen Versorgung) und letztlich auch das Wohnungs- oder gewerbliche Mietrecht.